Schul- ABC
Beurlaubung
Die Klassenleiterin kann auf Ihren schriftlichen Antrag hin Ihr Kind bis zu drei Tage bei wichtigen Anlässen beurlauben. Längerfristige Beurlaubungen sowie Beurlaubungen direkt vor oder nach den Schulferien bedürfen eines schriftlichen Antrags an die Schulleitung.